Inhaltsverzeichnis:

Artikel 1 - Begriffsbestimmungen
Artikel 2 - Anwendbarkeit der AGB
Artikel 3 - Allgemeines
Artikel 4 - Reservierungsanfrage
Artikel 5 - Informationspflicht
Artikel 6 - Buchungsbestätigung und Zustandekommen des Vertrags
Artikel 7 - Miete und Zahlung 
Artikel 8 - Stornierung und Änderungen
Artikel 9 - Versicherung
Artikel 10 - Haftung des Mieters und des Eigentümers
Artikel 11 - Kaution
Artikel 12 – Ankunft und Abreise
Artikel 13 - Hausordnung
Artikel 14 - Anzahl der Reisenden
Artikel 15 – Pools
Artikel 16 - Kündigung des Vertrags
Artikel 17 - Haftung von VillaSud
Artikel 18 - Beschwerden
Artikel 19 - Zinsen und Inkassokosten
Artikel 20 - Schlussbestimmungen

Artikel 1 - Begriffsbestimmungen

1.1. Mieter: eine natürliche oder juristische Person, die VillaSud direkt oder durch Dritte einen Auftrag erteilt, der die Beratung und Vermittlung betrifft, die das Zustandekommen eines Vertrages zwischen Mieter und Eigentümer eines Ferienhauses zur Folge hat.

1.2. Reisende(r): die Person(en), die sich aufgrund des Vertrages zwischen dem Eigentümer und dem Mieter des Ferienhauses im Ferienhaus aufhalten und deswegen von den in diesen AGB festgesetzten Bestimmungen betroffen sind.

1.3. VillaSud: die GmbH "VillaSud BV", welche im Auftrag des Mieters als Reisebüro agiert und berät sowie informiert und beim Zustandekommen des Vertrages zwischen Eigentümer und Mieter eines oder mehrerer Ferienhäuser, und außerdem als Bevollmächtigter des Eigentümers auftritt

1.4. Eigentümer: die natürliche oder juristische Person, die der rechtmäßige Eigentümer des Ferienhauses ist, das er an den Mieter vermietet.

1.5. Verwalter: die natürliche Person, die den Eigentümer vor Ort vertritt und sich im Auftrag des Eigentümers um den Empfang des Mieters, die Schlüsselübergabe an den Mieter und das Auschecken des Mieters kümmert.

1.6. Dritte(r): Andere (juristische) Person(en), die nicht VillaSud, Eigentümer oder Mieter sind.

1.7. Reservierungsanfrage: ein vom Mieter erteilter Auftrag an VillaSud, der die Vermietung eines Hauses über die Website, per E-Mail, Fax, Post oder Telefon betrifft.

1.8. Vertrag: der Mietvertrag zwischen Mieter und Eigentümer, der die Miete des Ferienhauses betrifft.

1.9. Ferienhaus: Das gemietete Ferienhaus inklusive eventuellem Hof, Nebengebäuden, Pool(s), Einrichtung und alle zum Ferienhaus und zum Hof gehörenden (beweglichen) Dinge, so wie es auf der Website beschrieben ist. In einigen Fällen gibt es bestimmte Bereiche, wie zum Beispiel Garagen, Privatzimmer, oder private Schränke, die vor dem Mieter verschlossen sind.

1.10. Buchungsbestätigung: Der Brief oder die E-Mail von VillaSud, in der der Vertrag zur Miete eines Ferienhauses im Namen des Eigentümers an den Mieter bestätigt wird.

1.11. Website: die Website von VillaSud mit der Internetadresse www.VillaSud.de

Artikel 2 - Anwendbarkeit der AGB

2.1. Die AGB gelten für die Reservierungsanfrage, die Buchungsbestätigung und für alle Angebote, Verträge und Leistungen von VillaSud, sowie für den Vertrag und die Leistungen des Eigentümers, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben.

Artikel 3 - Allgemeines

3.1. VillaSud ist ein Dienstleister in der Reisebranche, die sich dem Mieter gegenüber verpflichtet, zu beraten, informieren und beim Zustandekommen von Verträgen, die im weitesten Sinne mit dem Thema Reisen zusammenhängen, zu vermitteln. Die Leistungen werden im Auftrag des Mieters ausgeführt.

3.2. Im Auftrag des Mieters kann VillaSud eine Reservierung für die Miete eines Ferienhauses abschließen. VillaSud sorgt dann für das Zustandekommen eines Vertrages zwischen dem Mieter und Eigentümer, in dem die Vermietung eines Ferienhauses geregelt ist. VillaSud ist selbst nicht Vertragspartei des Vertrages. VillaSud kann außerdem Buchungen für einzelne Flugtickets, Bahntickets, Theaterkarten und Hotelzimmer ausführen sowie für den Mieter relevante Versicherungen abschließen.

3.3 . VillaSud haftet nicht für die ordnungsgemäße Ausführung der durch VillaSud vermittelten Leistungen. Hierfür sind in der Regel die Bestimmungen des jeweiligen Dienstleisters, zum Beispiel der Fluggesellschaft, des Hoteliers oder des Eigentümers anwendbar.

3.4. VillaSud ist für die ordnungsgemäße Ausführung der von VillaSud organisierten Dienste, wie für eine angemessene Beratung und die korrekte Ausführung der Reservierung verantwortlich.

3.5. VillaSud kann, sofern dies dem Mieter vorher mitgeteilt wird, für die Erbringung seiner Dienstleistungen ein Entgelt in Rechnung stellen. 

Artikel 4 - Reservierungsanfrage

4.1. Durch die Reservierungsanfrage ist der Mieter gegenüber VillaSud dazu verpflichtet, die in Artikel 7, Absatz 6 genannten Kosten zu bezahlen.

4.2. Die Darstellung der Objekte auf der Webseite stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons Kostenpfligtig reservieren geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Objekte für den von Ihnen gewählten Mietzeitraum ab.

Eine nach Eingang Ihres Reservierungswunsches vorab versandte E-Mail, die lediglich die Bestätigung des Eingangs Ihres Reservierungsangebotes enthält, stellt noch keine Annahmeerklärung dar und führt noch nicht zum Abschluss des Vertrages.

4.3. Die Buchungsbestätigung wird im Allgemeinen innerhalb von 24 Stunden nach der Reservierungsanfrage des Mieters weitergeleitet. Die Buchungsbestätigung enthält die Namen und Kontaktdaten des Mieters, sowie die Namen und Altersangaben der Reisenden.

4.4. Der Mieter kann innerhalb von 2 Werktagen nach Empfang der Buchungsbestätigung kostenfrei eventuelle Fehler in der Buchung von VillaSud berichtigen lassen, andernfalls gilt die Buchungsbestätigung als Beweis für die Existenz und den Inhalt des Vertrages. Die Möglichkeit des Mieters, einen Gegenbeweis zu liefern, bleibt unverletzt.

4.5. VillaSud ist im Namen des Eigentümers dazu berechtigt, eine Reservierungsanfrage zu verweigern. Anstelle einer Verweigerung einer Reservierungsanfrage können auch zusätzliche Bedingungen gestellt werden.

Artikel 5 – Informationspflicht 

5.1. Der Mieter muss die notwendigen Informationen über sich selbst und die anderen Reisenden (falls vorhanden) für das Zustandekommen des Vertrages und dessen Ausführung an VillaSud übermitteln. Dazu gehören der korrekte Name, die Adresse, der Wohnort, das Geburtsdatum, die Nationalität sowie Telefonnummern und eine E-Mail Adresse. Sollte der Mieter seiner Informationspflicht nicht nachkommen, gehen die sich daraus ergebenden negativen finanziellen Folgen zu Lasten des Mieters.

5.2. Der Mieter ist für die richtigen Reisedokumente (Reisepass, Visum, Impfausweis), die für die Reise notwendig sind, selbst verantwortlich.

5.3. Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, die notwendigen zusätzlichen Informationen von den betroffenen Behörden zu beschaffen und außerdem vor der Abreise zu überprüfen, ob die zuvor erhaltenen Informationen geändert wurden.

5.4. Sollte der Mieter seine (gesamte) Reise aufgrund eines fehlenden (gültigen) Dokumentes nicht antreten können, so ist er selbst mit all den daraus resultierenden Konsequenzen dafür verantwortlich, es sei denn VillaSud hat versprochen für dieses Dokument zu sorgen und ist für das Fehlen desselben verantwortlich.

5.5. Auf Wunsch des Mieters informiert VillaSud über die Möglichkeit eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. 

Artikel 6 - Buchung und Zustandekommen des Vertrages

6.1. Der Vertrag wird zwischen dem Eigentümer und Mieter geschlossen.

6.2. Nach Eingang des verbindlichen Reservierungswunsches wird von VillaSud vom jeweiligen Eigentümer eine Bestätigung eingeholt, dass das ausgewählte Objekt dem Mieter gegenüber definitiv bestätigt werden kann. Mit der Übermittlung der endgültigen Buchungsbestätigung ist der Vermittlungsvertrag zwischen dem Mieter und uns sowie der Mietvertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter zustande gekommen.

Dabei gilt als auflösende Bedingung, wenn der Eigentümer innerhalb von zwei Werktagen nach Zustandekommen des Vertrages mitteilt, dass die Miete – wegen irgend eines Grundes – in dem entsprechenden Zeitraum nicht möglich ist.

6.3. Die Buchungsbestätigung ist rechtsgültig und kann nicht widerrufen werden, außer wenn sich der Mieter auf Artikel 8, Absatz 1 beruft. 

6.4 . Etwaige Rückzahlungen werden ausschließlich dem Mieter zuteil.

6.5 Solange der Mieter die Buchungsbestätigung noch nicht erhalten hat, kann er die Buchung ohne Kosten stornieren.

6.6 VillaSud speichert den Vertragstext und sendet die Bestelldaten und die AGB per E-Mail zu. Die Bestelldaten sind aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.

Artikel 7 - Miete und Zahlung

7.1. Der Eigentümer hat VillaSud berechtigt, den Mietpreis und eventuelle zusätzliche Mietkosten („Miete“) in seinem Namen einzufordern. Die Buchungsbestätigung enthält eine Kostenübersicht sowie die Rechnung für die Miete.

7.2 . Die angegebenen Mietpreise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer pro Woche, sofern  dies nicht anders angegeben oder vereinbart ist.

7.3. VillaSud berechnet für jede Buchung eine einmalige All-In-Gebühr, die alle Fixkosten für Zusatzleistungen beinhaltet. Auf Ihrem Online-Angebot und in Ihrer Buchungsbestätigung sehen Sie - zusätzlich zum Mietpreis Ihrer Villa - einen Gesamtbetrag unter "Servicepaket". Eine Übersicht über die im "Servicepaket" enthaltenen Leistungen finden Sie auf https://www.villasud.de/uber-villasud/villasud-servicepaket oder können schriftlich bei VillaSud angefordert werden.

7.4. Zusätzlich zu den Leistungen, die im Servicepaket enthalten sind, können Sie auf Wunsch auch eine Reihe weiterer Zusatzleistungen in Anspruch nehmen, wie z.B.: Nutzung der Schwimmbadheizung oder Klimaanlage,  zwischenzeitliche Reinigung, mitbringen von Haustieren, Kinderbett, usw. Hierfür kann eine zusätzliche Gebühr erhoben werden.

7.5. Alle angegebenen Preise verstehen sich exklusive Touristensteuer, die vor Ort durch die lokalen Behörden erhoben werden können

7.6. Die Mietpreise und Kosten, wie auf der Website der VillaSud erwähnt, sind immer inklusive Mehrwertsteuer..

7.7 Innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung muss die VillaSud vom Mieter eine Anzahlung erhalten haben, wie in der Buchungsbestätigung angegeben, es sei denn, VillaSud und der Mieter vereinbaren eine angemessene Zahlungsregelung.

7.8 Der auf der Buchungsbestätigung angegebene Restbetrag ist spätestens acht Wochen vor Reiseantritt auf das Bankkonto der VillaSud zu überweisen, es sei denn, VillaSud und Mieter vereinbaren eine angepasste Zahlungsregelung.

7.9 Bei einer Buchung innerhalb von acht Wochen oder weniger vor Reiseantritt ist der volle Rechnungsbetrag, wie in der Buchungsbestätigung angegeben, sofort zu zahlen.

7.10. Wenn die (An)Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig erfolgt, so ist der Mieter in Verzug und wird der Vertrag aufgehoben, insofern dies nicht anders mit dem Eigentümer vereinbart wurde. Der Mieter muss in diesem Fall für die Stornokosten, die in Artikel 8.2 beschrieben werden, aufkommen und schuldet VillaSud außerdem von diesem Moment an die gesetzlichen Zinsen.

Bei Zahlungsverzug ist der Mieter, der Verbraucher ist, verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz an VillaSud zu bezahlen, es sei denn, dass VillaSud einen höheren Zinssatz nachweisen kann. Bei Kunden, die Unternehmer sind, gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass der Verzugszinssatz 8 % über dem Basiszinssatz beträgt.

7.11 . VillaSud hat dann das Recht, die in Artikel 7.10 beschriebenen Kosten in Rechnung zu stellen bzw. mit der empfangenen Anzahlung zu verrechnen.

7.12 . Die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten des Eigentümers betreffend der Einforderung der an den Eigentümer geschuldeten und nicht – rechtzeitig - bezahlten Miete, müssen vom Mieter bezahlt werden. Diese Kosten gelten in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften des Standards für außergerichtliche Inkassokosten.

7.13 . Die fälligen Beträge müssen immer in voller Höhe von VillaSud erhalten werden, bevor der Mieter Zugang zum Ferienhaus erhalten kann.

7.14 . Nach vollständiger Zahlung der Miete erhält der Mieter etwa zwei Wochen vor dem Beginn des Aufenthaltes die Reiseunterlagen per E-Mail zugeschickt, inklusive der Adresse des Ferienhauses, dem Namen des Verwalters sowie praktische Informationen über das Ferienhaus.

Artikel 8 - Stornierung und Änderungen

8.1. Der Mieter ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von zwei Werktagen nach Empfang der Buchungsbestätigung schriftlich und kostenlos zu kündigen oder zu ändern, außer wenn der Aufenthalt im Ferienhaus innerhalb eines Monats nach Datum der Buchungsbestätigung stattfindet.

8.2 Nach Ablauf der in Artikel 8.1 genannten Frist ist der Mieter berechtigt schriftlich zu kündigen nur gegen Zahlung der folgenden Stornierungskosten:  a) Bei Stornierung acht Wochen oder länger vor Reiseantritt: die in Rechnung gestellten Kosten "Servicepaket" und 35% der in Rechnung gestellten Miete; b) bei Stornierung innerhalb der Frist von acht Wochen vor Antritt des Aufenthaltes oder bei vorzeitiger Beendigung des Aufenthaltes: die in Rechnung gestellten Kosten "Servicepaket" und die volle Miete..

8.3. Wenn der Mieter die Mietzeit oder andere wichtige im Vertrag festgehaltene Dinge ändern möchte, ist dafür die ausdrückliche Zustimmung des Eigentümers erforderlich. Wenn der Eigentümer der Änderung nicht zustimmt und der Mieter den Vertrag kündigen möchte, dann gelten die in Artikel 8.2 festgelegten Bestimmungen über Stornierungen.

8.4. Die Kündigung oder die Änderung des Vertrages durch den Mieter gilt auch für die Reisenden als Stornierung oder Änderung.

8.5. Eine Stornierungen oder Änderung, die an einem Samstag oder Sonntag oder an einem in Deutschland gültigen Feiertag erfolgt, wird die Stornierung oder Änderung auf den nächstfolgenden  Werktag wirksam.

8.6. Ein Antrag auf Kündigung oder Änderung des Vertrags wie in Artikel 8.1 bis Artikel 8.4 beschrieben muss schriftlich an VillaSud erfolgen, die den Antrag im Namen des Eigentümers bearbeiten wird.

8.7. Es ist dem Mieter untersagt das Ferienhaus unter zu vermieten oder in anderer Weise an Dritte zur Verfügung zu stellen oder es von Dritten verwenden zu lassen.

8.8. Wenn der Mieter und / oder Reisende(n) eine Reiserücktrittsversicherung abschließt, dann kann diese im Rahmen von deren Bedingungen in Anspruch genommen werden, um die in Artikel 8 beschriebenen Stornierungskosten ersetzt zu bekommen.  

Artikel 9 - Versicherung

9.1. VillaSud berät den Mieter und / oder (den) Reisende(n), in jedem Fall eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Diese kann über VillaSud in Zusammenarbeit mit der Versicherung „Europeesche Verzekeringen“ abgeschlossen werden.

9.2. Wenn der Mieter über VillaSud eine Rücktrittsversicherung abgeschlossen hat, gilt die Buchungsbestätigung als Versicherungsnachweis.

9.3. Der zu versichernde Betrag besteht aus dem Mietpreis und den Kosten des Servicepakets, wie in der Buchungsbestätigung angegeben. Die Versicherungsprämie ist in der Buchungsbestätigung angegeben und beinhaltet die Versicherungssteuer und die Policengebühren..

9.4. Aktuelle Informationen über die Prämien und Bedingungen zur Deckung sind auf der Website der Versicherung „Europeesche Verzekeringen zu finden.

9.5. Der Mieter muss bei Beginn des Aufenthalts im Ferienhaus eine gültige private Haftpflichtversicherung haben,.

Artikel 10 - Haftung des Mieters und des Eigentümers

10.1. Der Mieter hat während seines Aufenthalts in dem Ferienhaus eine allgemeine Sorgfaltspflicht für das gemietete Haus zu leisten und hat sich als guter Mieter zu getragen. 

10.2. Der Mieter haftet dem Eigentümer gegenüber für Verluste und / oder Schäden auf die der Eigentümer Anspruch hat, die während der Mietzeit des Ferienhauses oder als Folge des Aufenthalts entstanden sind, unabhängig davon, ob der Schaden durch Handlungen oder Unterlassungen des Mieters, der Reisenden oder durch Dritte, die sich durch Zutun des Mieters und der Reisenden im Ferienhaus aufhalten, sowie von einem Tier oder einer Sache in deren Besitz, verursacht worden.

10.3. Unbeschadet der Bestimmungen der Artikel 10.1 und 10.2 kann sich der Mieter, wenn der Eigentümer dem Mieter den in Artikel 10.1 beschriebenen Schaden in Rechnung stellt, auf seine Haftpflichtversicherung gemäß Artikel 9.5 berufen. 

10.4. Jegliche Schäden, die durch Verlust oder Diebstahl entstanden sind müssen vom Mieter an seine eigene Reiseversicherung gemeldet werden.

10.5. Der Eigentümer übernimmt, unter Vorbehalt der nachstehenden Beschränkungen, die Haftung, wenn der Mieter finanzielle Schäden erlitten hat als Folge davon, dass der Eigentümer seinen essentiellen Pflichten die sich aus dem Vertrag ergeben, nicht nachgekommen ist.

10.6. Der Eigentümer haftet nicht, wenn der Mieter und / oder Reisende eventuelle Schäden von einer Versicherung, wie z.B. einer  Reiseversicherung oder einer Reiserücktrittsversicherung hätte abdecken lassen können.

10.7. Der Eigentümer haftet nicht für Schäden und Kosten, die der Mieter und / oder Reisende in der Ausübung seines Berufes oder Unternehmens erleidet, außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Eigentümers.

10.8. Bauarbeiten in der Nähe des Ferienhauses sind nicht immer vom Eigentümer vorherzusehen. Der Eigentümer haftet nicht für Störungen durch eventuelle Bauarbeiten in der Nähe.

10.9. Bei einigen Ferienhäusern bieten die Eigentümer den Mietern die Möglichkeit, das WIFI / Internet zu nutzen. Diese Möglichkeit ist immer nur für den privaten Einsatz bestimmt und dieses Angebot gehört niemals zu den wesentliche Teilen des Vertrags. Der Eigentümer kann den Betrieb des WIFI / Internets nie garantieren, auch wenn die auf der Website darauf hingewiesen wird, dass WIFI / Internetzugang im Ferienhaus vorhanden ist. Der Eigentümer haftet gegenüber dem Mieter oder Reisenden nicht dafür, wenn die WIFI / Internetverbindung (zeitweise) nicht funktioniert oder nicht anwesend ist.

10.10. Bei einigen Ferienhäusern bieten die Eigentümer den Mietern die Möglichkeit, eine Poolheizung zu benutzen. Dieses Angebot gehört nie zu den wesentlichen Teilen des Vertrags. Der Eigentümer kann die Höhe der Wassertemperatur im Pool nie garantieren, auch wenn auf der Website angegeben ist, dass im Ferienhaus eine Poolheizung vorhanden ist. Der Eigentümer haftet gegenüber dem Mieter / Reisenden daher nicht dafür, wenn diese (zeitweise) den Pool aufgrund einer zu niedrigen Wassertemperatur nicht nutzen können.

10.11. Unvermindert den Bestimmungen der vorstehenden Absätze in Artikel 10 ist die Haftung des Eigentümers für mögliche direkte oder indirekte Schäden, die der Mieters und / oder Reisende als Folge Ihres Aufenthalts im Ferienhaus erleidet, zu jeder Zeit auf die dreifache Höhe des Mietpreises begrenzt, außer wenn es sich um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Eigentümers handelt.

Artikel 11 - Kaution

11.1.  Alle Eigentümer von Ferienhäusern, die VillaSud vermittelt, machen es zur Bedingung, dass der Mieter eine Kaution zahlt. Dies dient dem Eigentümer als Sicherheit für eventuelle Schäden oder Mehrkosten, welche vom Mieter verursacht werden (z. B. Reinigungsgebühren, Gebühren für Bruch, Beschädigung, Aufenthalt mit mehr als der zulässigen Anzahl von Personen, schwere Lärmbelästigung usw.). Die Höhe der Kaution ist auf der Buchungsbestätigung vermerkt. VillaSud hat keine Kontrolle über die Kaution. Die Zahlung der Kaution und die Rückgabe dieser ist prinzipiell eine Angelegenheit zwischen dem Eigentümer und dem Mieter.

11.2 . Bei einigen Ferienhäusern muss die Kaution in bar bei der Ankunft bezahlt werden und wird bei der Abreise vom Eigentümer oder Verwalter unter eventuellem Abzug zusätzlicher Kosten und / oder Schäden, die durch den Mieter verursacht wurden, zurückerstattet. Wird die Kaution bei der Abreise nicht in bar zurückerstattet, so wird die Kaution auf das Konto des Mieters zurücküberwiesen. Auch bei einer Abreise vor dem vereinbarten Termin wird die Kaution nachträglich zurück gezahlt. In vielen Fällen verlangt VillaSud im Namen des Eigentümers die Kaution zusammen mit der letzten Zahlung vom Mieter. VillaSud ist verpflichtet, die Kaution an dem Eigentümers zu zahlen auf erste Anfrage des Eigentümers. Nach Ablauf der Mietzeit kann die Kaution erst mit dem Einverständnis des Eigentümers zurück gezahlt werden.

11.3. Der Mieter muss nach Ablauf der Mietzeit die Daten seines Bankkontos, auf welches die Kaution zurück überwiesen werden soll, VillaSud und / oder dem Eigentümer und / oder dem Verwalter mitteilen. Wenn der Eigentümer der Rückerstattung der Kaution zugestimmt hat, wird VillaSud die Kaution so schnell wie möglich, aber in jedem Fall innerhalb von 14 Tagen nach Zustimmung des Eigentümers, auf das Konto des Mieters zurück überweisen

11.4. Der Mieter muss in Anwesenheit des Eigentümers oder Verwalters aus dem Ferienhaus auschecken. Wenn der Mieter an einem frühen Zeitpunkt oder an einem anderen Tag abreist, ist es ratsam, dass der Mieter am Tag der Abreise telefonisch beim Eigentümer oder Verwalter nachfragt, ob die Übergabe des Ferienhauses in dem Zustand in Ordnung war. Sollte Schaden oder Bruch entstanden sein, muss der Mieter dies bei der Abreise dem Eigentümer oder Verwalter mitteilen. 

11.5. Sollte der Eigentümer VillaSud keine Erlaubnis für die Rückzahlug der Kaution erteilen, wird VillaSud den Mieter hierüber in Kenntnis setzen. Für inhaltliche Fragen über die Verrechnung der Kaution kann der Mieter den Verwalter oder Eigentümer kontaktieren.

Artikel 12 – Ankunft und Abreise

12.1. Sofern nicht anders vereinbart, kann der Mieter das Ferienhaus am ersten Tag der Mietzeit zwischen 16:00 Uhr und 19:00 Uhr beziehen. Als gültige Abreise gilt der letzte Tag der Mietzeit vor 10:00 Uhr.

12.2. Der Mieter muss am Tag der Ankunft zwei Stunden im Voraus telefonisch mit dem Eigentümer oder dem Verwalter Kontakt aufnehmen, um diesen über die erwartete Ankunftszeit in Kenntnis zu setzen.  

12.3. Wenn der Mieter nach 19:00 Uhr ankommt, muss er vor diesem Zeitpunkt telefonisch mit dem Eigentümer oder Verwalter Kontakt aufnehmen. Eine Ankunft nach 19:00 Uhr ist nicht möglich, wenn dies nicht vorher mit dem Eigentümer oder Verwalter abgesprochen wurde. Hierfür kann der Eigentümer oder Verwalter Kosten in Rechnung stellen. 

Artikel 13 - Hausordnung

13.1. Insofern in dem Ferienhaus eine Hausordnung besteht muss sich der Mieter ausnahmslos an die Bestimmungen der Hausordnung halten. Der Eigentümer sorgt dafür, dass der Mieter ein Exemplar der Hausordnung empfängt.

13.2. Es ist nicht erlaubt im Ferienhaus zu rauchen. Eventuell vorhandene Aschenbecher sind für den Außenbereich gedacht.

13.3. Der Eigentümer ist dazu verpflichtet, für die Endreinigung, für die zusätzliche Kosten in der Buchungsbestätigung aufgeführt sind, zu sorgen. Davon bleibt unberührt, dass der Mieter bei Abreise das Ferienhaus sauber und ordentlich hinterlassen muss.

13.4. Bei der Abreise ist der Mieter verpflichtet, den Hausmüll, Flaschen, Papier, etc. selbst zu entsorgen und den Grill sauber zu machen. Auch die Geschirrspülmaschine und der Kühlschrank müssen geleert werden.

13.5. Der Eigentümer und / oder Verwalter ist berechtigt, einen Teil der Kaution für zusätzliche Reinigungskosten einzubehalten, wenn der Mieter nicht für die Reinigung gesorgt hat.

13.6. Das Mitbringen von Haustieren in das Ferienhaus ist nur erlaubt, wenn der Eigentümer dem vorher zugestimmt hat.

13.7. Wenn diese Zustimmung gegeben wurde, ist dies ausdrücklich in der Buchungsbestätigung vermerkt. Die zusätzliche Gebühr für Haustiere beträgt 35,00€ pro Woche.

13.8. In allen anderen Fällen ist die Mitnahme von Haustieren untersagt und kann dafür im Nachhinein eine Geldbuße von 150,00€ pro Haustier pro Tag in Rechnung gestellt werden. Darüber hinaus behält sich der Eigentümer das Recht vor, auch nachträglich Schadensersatz jeglicher Art zu fordern.

13.9. Wenn Haustiere erlaubt sind, wie in Artikel 13.6 beschrieben, haftet der Mieter für eventuelle Schäden, die durch die mitgebrachten Haustiere verursacht wurden. Der Mieter muss sicherstellen, dass die mitgebrachten Haustiere keinen Zugang zu den Schlafzimmern und Pools haben. 

Artikel 14 - Anzahl der Reisenden

14.1. Die in der Buchungsbestätigung angegebene Anzahl Reisender darf nicht überschritten werden, sofern dies nicht ausdrücklich im Voraus schriftlich oder per E-Mail mit dem Eigentümer vereinbart wurde. In diesem Fall ist der Eigentümer dazu berechtigt, hierfür zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen.

14.2. Wenn ohne Zustimmung des Eigentümers mehr Personen als vereinbart im Ferienhaus übernachten oder auf dem dazugehörigen Land campen, ist der Mieter automatisch in Verzug seiner im Vertrag festgehaltenen Verpflichtungen und haftet für Schäden.

14.3. Der vom Eigentümer als Folge der Verletzung von Artikel 14.1 erlittene Schaden wird im Voraus auf 150,00€ pro Tag pro Person, die die zulässige maximale Anzahl Reisender überschreitet, festgesetzt. Diese Bestimmung ist eine Geldbuße und gilt unverletzt dem Recht des Eigentümers im Nachhinein (zusätzlichen) Schadensersatz jeglicher Art zu fordern. 

Artikel 15 – Pools

15.1. Die Pools können in der Regel von Mitte Mai bis Ende September genutzt werden. Ausnahmen sind möglich, jedoch übernimmt der Eigentümer in diesen Fällen keine Haftung für infolgedessen erlittene Schäden jeglicher Art.

15.2. Der Eigentümer ist dafür verantwortlich, entsprechende Sicherheitsvorkehrungen für den Pool zu treffen, welche den Gesetzen des Landes, in dem sich das Ferienhaus befindet, entsprechen.

15.3. Kinder unter 14 Jahren dürfen den Pool nur unter Aufsicht eines Erwachsenen nutzen, wobei die Kinder eine Schwimmweste tragen müssen. Die Sicherheitsvorkehrungen dürfen nie als Ersatz für die Aufsichtspflicht der Eltern für Ihre Kinder gesehen werden. Der Eigentümer haftet nicht für Unfälle in einem Pool, der zum Ferienhaus gehört.

15.4. Der Mieter muss bei Ankunft die Funktion der Sicherheitsvorkehrungen überprüfen und eventuelle Mängel unverzüglich dem Eigentümer melden. Unfälle, die daraus folgen, dass der Mieter die Sicherheitsvorkehrungen außer Betrieb setzt, liegen allein in der Verantwortung des Mieters.

15.5. Dem Mieter ist es nicht gestattet, selbst die technische Installation des Pools zu bedienen. Sollte es zu Problemen mit dem Pool kommen (z.B. wenn der Pool grün wird oder wenn das Säuberungssystem oder die Heizung nicht richtig funktionieren), muss der Mieter dies dem Eigentümer oder Verwalter unverzüglich melden, um Schäden zu vermeiden. 

Artikel 16 - Kündigung des Vertrags

16.1. Der Eigentümer ist berechtigt, den Vertrag schriftlich oder per E-Mail sofort kündigen und die unverzügliche Räumung des Ferienhauses zu fordern, wenn

(i) der Mieter ernsthaft gegen seine Sorgfaltspflicht für das Ferienhaus verstößt oder

(ii) der Mieter mehr oder andere Personen und / oder Tiere als vertraglich vereinbart im Ferienhaus unterbringt oder

(iii) der Mieter Schäden im Ferienhaus verursacht oder

(iv) der Mieter für Störungen verantwortlich ist oder

(v) der Mieter in anderer Weise seinen Verpflichtungen als guter Mieter nicht nachkommt.

In einem solchen Fall hat der Mieter keinen Anspruch auf eine (teilweise) Erstattung der Miete. Außerdem ist der Mieter verpflichtet für den Schaden, den der Eigentümer infolge der Handlungen oder Unterlassungen des Mieters erleidet, aufzukommen.

16.2. Sollte der Eigentümer das Ferienhaus nicht zur Verfügung stellen können infolge eines Verkaufs oder durch Umstände, für die er nicht verantwortlich ist, hat der Eigentümer das Recht, den Vertrag zu kündigen. Der Mieter bekommt in diesem Fall die Miete erstattet, aber hat ansonsten kein Recht auf die Erstattung von Kosten oder Schäden. Der Eigentümer wird sich in solch einem Fall dafür einsetzen, dem Mieter eine gleichwertige mögliche Alternative für dieselbe oder einen anderen Zeitraum anzubieten.

16.3. Der Eigentümer kann bei der Umsetzung der Rechte und Pflichten aus Absatz 1 und 2 von Artikel 16 von VillaSud vertreten werden. 

Artikel 17 - Haftung von VillaSud

17.1. VillaSud wird die Arbeit sorgfältig und als guter Auftragnehmer ausführen.

17.2. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen übernimmt VillaSud keine Haftung für Handlungen und / oder Unterlassungen der beteiligten Eigentümer und / oder Dienstleister, noch für die Richtigkeit der Informationen, die vom Eigentümer und / oder Dienstleister zur Verfügung gestellt wurden. VillaSud übernimmt keine Haftung für Fotos, Broschüren, Anzeigen, Webseiten und anderen Medien, insofern diese von Dritten verfasst oder herausgegeben sind.

17.3. VillaSud haftet nicht für Schäden, für die Mieter versichert ist. VillaSud haftet nicht für Schäden, die der Mieter in Bezug auf die Ausübung eines Berufes oder in Zusammenhang mit einem Unternehmen erleidet (einschließlich der Schäden, die durch Verpassen von Anschluss-Verbindungen bzw. das nicht pünktliche Ankommen am Bestimmungsort entstehen).

17.4 VillaSud haftet in voller Schadenshöhe bei grobem Verschulden ihrer Organe und leitenden Angestellten,  dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,  außerhalb solcher Pflichten dem Grunde nach auch für grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen, es sei denn, VillaSud kann sich kraft Handelsbrauch davon freizeichnen,  der Höhe nach in den letzten beiden Fallgruppen auf Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens. Ein Mitverschulden des Kunden ist diesem anzurechnen. Die Haftung wegen Vorsatz, Garantie, Arglist und für Gesundheits- und Personenschäden sowie nach dem Objekthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

Artikel 18 – Beschwerden

18.1. Der Mieter muss eine Beschwerde über das Ferienhaus immer innerhalb von 24 Stunden nach Auftreten der Beschwerde unmittelbar dem Eigentümer oder Verwalter melden, sodass der Eigentümer die Gelegenheit hat, sich um die Beschwerde zu kümmern. Der Mieter muss dem Eigentümer immer die Gelegenheit geben, eventuelle Mängel zu beheben und diesem dafür Zugang zum Ferienhaus gewähren.

18.2. Sollte die Beschwerde nicht zufriedenstellend bearbeitet werden, kann der Mieter bis spätestens einen Monat nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Mietzeit eine schriftlich an den Eigentümer gerichtete Beschwerde bei VillaSud einreichen, in der alle relevanten Informationen und begleitenden Beweismaterialien in Form von Zeugenaussagen und / oder Fotos vermeldet werden.

18.3. VillaSud wird die Beschwerde im Namen der Mieter an die jeweiligen Eigentümer übergeben. In einer in Artikel 18.2 genannten Situation wird VillaSud versuchen, im Kontakt zwischen Eigentümer und Mieter zu vermitteln und nach besten Kräften eine gütliche Einigung herbei zu führen.

18.4. Wenn bezüglich der Beschwerde keine gütliche Einigung zwischen Mieter und Eigentümer erreicht wird, so wird VillaSud auf Anfrage des Mieters die zu VillaSud zur Verfügung stehenden Informationen über den Eigentümer an den Mieter herausgeben, damit der Mieter die Gelegenheit hat, vom Eigentümer Schadensersatz zu fordern.

18.5. Bei vorzeitiger Abreise aus dem Ferienhaus (ohne Rücksprache und vorherige schriftliche Vereinbarung hierüber mit dem Eigentümer) bleibt der Mieter den vollständigen Mietbetrag schuldig und entbindet dies den Eigentümer von jeglicher Form von Entschädigung.

18.6. Beschwerden über die von VillaSud bereit gestellte Beratung und Informationen können vom Mieter innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat nach Ablauf der reservierten Dienstleistung oder, wenn die Reise nicht stattgefunden hat, bis einen Monat nach dem ursprünglichen Abreisedatum, welches in den Reisedokumenten genannt wird, eingereicht werden.

18.7. VillaSud gibt spätestens einen Monat nach Eingang der Beschwerde eine schriftliche und inhaltliche Antwort an den Mieter.

18.8. Wenn der Mieter sich nicht an die Fristen und Bedingungen hält, welche in Absatz 1 bis 6 des Artikels 18 beschrieben sind, verliert er sein Recht auf Schadensersatz. Dies gilt nicht, wenn der Reisende ohne Verschulden an der Einhaltung der Fristen verhindert worden ist.

18.9. Wenn der Mieter mit der Handhabung des Besitzers einer Beschwerde nicht zufrieden ist, kann der Mieter eine Beschwerde bei der Schiedskommission der Europäischen ODR-Plattform einreichen.

Artikel 19 - Zinsen und Inkassokosten

19.1. Bei Zahlungsverzug ist der Kunde, der Verbraucher ist, verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz an VillaSud zu bezahlen, es sei denn, dass VillaSud einen höheren Zinssatz nachweisen kann. Bei Kunden, die Unternehmer sind, gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass der Verzugszinssatz 8 % über dem Basiszinssatz beträgt.

19.2. Darüber hinaus ist der Mieter dazu verpflichtet, außergerichtliche Inkassokosten entsprechend den Rechtsvorschriften zu außergerichtlichen Inkassokosten zu zahlen.

Artikel 20 - Höhere Gewalt

20.1 Für den Fall, dass VillaSud die geschuldete Leistung aufgrund höherer Gewalt (insbesondere Krieg, Naturkatastrophen) nicht erbringen kann, ist sie für die Dauer der Verhinderung von ihren Leistungspflichten befreit.

20.2 Ist VillaSud die Ausführung der Bestellung bzw. Lieferung der Ware länger als einen Monat aufgrund höherer Gewalt unmöglich, so ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Artikel 21 - Datenschutz

21.1 VillaSud wird sämtliche datenschutzrechtlichen Erfordernisse, insbesondere die Vorgaben des Telemediengesetzes, beachten. Näheres kann der Datenschutzerklärung entnommen werden.

Artikel 22 – Schlussbestimmungen

22.1. Wenn der Eigentümer oder VillaSud sich in einem Fall nicht auf eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB beruft oder von diesen abweicht, bedeutet dies nicht, dass er sich auch in anderen Fällen nicht mehr auf die AGB berufen kann.

22.2. Bei allen Angeboten, Verträgen und deren Umsetzung, einschließlich des Vertrages auf den die AGB gänzlich oder teilweise zutreffen, gilt ausschließlich das niederländische Recht. 

22.3. Streitigkeiten, die auf den AGB und/oder auf dem Vertrag beruhen, ausschließlich zur Einforderung des Verschuldeten, werden soweit dies gesetzlich zulässig ist, vor dem Zivilgericht in Utrecht (Niederlande) anhängig gemacht.

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