VillaSud – Zusätzliche Buchungsbedingungen

    (anwendbar auf die Anmietung von Ferienvillen in Südfrankreich)

    Diese Zusätzlichen Geschäftsbedingungen gelten für Buchungen, die über die VillaSud B.V. erfolgen. VillaSud handelt hierbei ausschließlich als Vermittler zwischen dem Mieter und dem Vermieter einer Ferienvilla in Südfrankreich.

    Sie ergänzen § 3 der ANVR-Buchungsbedingungen für Einzelleistungen („ANVR-Bedingungen“). Im Falle von Widersprüchen gehen die ANVR-Bedingungen vor.

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    Artikel 1 – Begriffsbestimmungen


    1.1 Mieter (ANVR: Reisender): die natürliche oder juristische Person, die VillaSud mit der Vermittlung der Miete einer Ferienvilla beauftragt.
    1.2 Mitreisende: die Personen, die infolge der Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter in der Ferienvilla wohnen und somit diese Bedingungen akzeptieren.
    1.3 VillaSud (ANVR: Reisevermittler): VillaSud BV, die als Berater, Informationsanbieter und Vermittler bei dem Zustandekommen eines Mietvertrags zwischen Mieter und Vermieter tätig ist. VillaSud ist keine Vertragspartei des Mietvertrags.
    1.4 Vermieter (ANVR: Dienstleister): der Eigentümer der Unterkunft und/oder dessen Vertreter, der mit dem Mieter einen Mietvertrag abschließt und für die Erfüllung verantwortlich ist.
    1.5 Hausverwalter (Property Manager): die vom Vermieter beauftragte Person oder Organisation, die im Namen des Vermieters den Check-in, die Schlüsselübergabe, die Verwaltung und den Check-out durchführt.
    1.6 Buchungsanfrage (ANVR: Buchungsauftrag): die Anfrage des Mieters an VillaSud, eine bestimmte Ferienvilla für einen festgelegten Zeitraum zu reservieren, wodurch nach Bestätigung eine Zahlungsverpflichtung entsteht (§ 3 ANVR Art. 2.6).
    1.7 Mietvertrag: der Mietvertrag zwischen Vermieter und Mieter über die Ferienvilla.
    1.8 Ferienvilla (ANVR: Unterkunft): die gemietete Villa einschließlich Grundstück, Einrichtungen (z. B. Schwimmbad) und Inventar, wie auf der Website von VillaSud beschrieben. Bestimmte Bereiche können für den Mieter gesperrt sein.
    1.9 Buchungsbestätigung (ANVR: Auftragsbestätigung): die schriftliche Bestätigung, die VillaSud im Namen des Vermieters ausstellt; diese Bestätigung gilt gleichzeitig als Rechnung für den Mieter.
    1.10 Gesamtpreis (All-in-Preis): der Gesamtbetrag, den der Mieter für den Aufenthalt in der Ferienvilla zahlt, ohne optionale Zusatzleistungen, Kaution und Kurtaxe. Der Gesamtpreis beinhaltet immer die Miete, bezogene Betten bei Ankunft, Endreinigung und die Servicegebühr von VillaSud (ANVR: Buchungs-/Vermittlungsgebühr), sofern in
    der Buchungsbestätigung nicht anders angegeben.
    1.11 Website: die Online-Plattformen von VillaSud: www.villasud.nl, www.villasud.de und www.villasud.com.
    1.12 ANVR-Bedingungen: § 3 der ANVR-Buchungsbedingungen für einzelne Reisedienstleistungen, die durch diese Zusätzlichen Buchungsbedingungen ergänzt werden. Im Falle von Widersprüchen haben die ANVR-Bedingungen Vorrang.
    1.13 Begriffsklärung: In der Kommunikation von VillaSud mit Mietern und Vermietern kann der Begriff „Reservierung“ verwendet werden. Im Sinne dieser Bedingungen hat dieser Begriff die gleiche Bedeutung wie „Buchung“, wie sie in § 3 der ANVRBuchungsbedingungen für einzelne Reisedienstleistungen definiert ist.


    Artikel 2 – Geltung und Rangfolge


    2.1 Diese Zusätzlichen Buchungsbedingungen gelten für jede Buchungsanfrage über VillaSud und für jeden Mietvertrag, der durch die Vermittlung von VillaSud zustande kommt.
    2.2 Sie beinhalten auch die vom Vermieter für die auf der Website angebotenen Ferienvillen geltenden Mietregeln.
    2.3 Der Mieter muss die Hausordnung des Vermieters gemäß Artikel 15 (Hausordnung und Nutzung) einhalten und darauf achten, dass auch alle Mitreisenden und Gäste diese beachten.
    2.4 Durch das Absenden einer Buchungsanfrage erklärt sich der Mieter mit den ANVRBuchungsbedingungen für einzelne Reisedienstleistungen (§ 3) und diesen Zusätzlichen Buchungsbedingungen einverstanden.
    2.5 Auf das Rechtsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter findet niederländisches Recht Anwendung, sofern nicht zwingendes Recht des Wohnsitzstaates des Mieters etwas anderes vorschreibt (siehe Artikel 20).


    Artikel 3 – Allgemeines


    3.1 Die Informationen auf der Website von VillaSud wurden sorgfältig zusammengestellt. Geringfügige Abweichungen bei Einrichtung, Ausstattung oder Entfernungsangaben berechtigen nicht zu einer Entschädigung, sofern keine wesentlichen Merkmale betroffen sind.
    3.2 Zur Erfüllung des Mietvertrags werden personenbezogene Daten des Mieters und der Mitreisenden an den Vermieter und den Hausverwalter weitergegeben. Einzelheiten finden sich in der Datenschutzerklärung auf der Website von VillaSud.
    3.3 Alle Preise auf der Website sind in Euro angegeben und einschließlich Mehrwertsteuer. Zahlt der Mieter in GBP oder USD, gehen Wechselkursdifferenzen zu Lasten des Mieters (§ 3 ANVR Art. 2.6). Etwaige Anpassungen aufgrund von
    Kursänderungen werden nachträglich über die Kaution des Mieters durch VillaSud verrechnet.


    Artikel 4 – Buchungsanfrage


    4.1 Mit der Abgabe einer Buchungsanfrage beauftragt der Mieter VillaSud, als Vermittler für eine einzelne Reisedienstleistung (Anmietung einer Ferienvilla) tätig zu werden.
    4.2 Der Online-Buchungsprozess weist vor Absenden der Anfrage deutlich darauf hin, dass der Mietvertrag mit dem Vermieter und nicht mit VillaSud zustande kommt und dass mit dem Absenden eine Zahlungsverpflichtung entsteht (§ 3 ANVR Art. 2.6).
    4.3 VillaSud behält sich im Namen des Vermieters das Recht vor, eine Buchungsanfrage abzulehnen oder zusätzliche Bedingungen zu stellen, auch wenn die Ferienvilla online als verfügbar angezeigt wird.


    Artikel 5 – Buchungsbestätigung


    5.1 Der Mieter erhält in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Buchungsanfrage eine Buchungsbestätigung. Mit dieser Bestätigung kommt der Mietvertrag zwischen Mieter und Vermieter zustande (§ 3 ANVR Art. 2.3).
    5.2 Der Mieter muss die Buchungsbestätigung sofort überprüfen. Offensichtliche Fehler können innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt kostenlos berichtigt werden; danach gilt die Bestätigung als Nachweis für das Bestehen und den Inhalt des Mietvertrags (§ 3 ANVR Art. 2.3–2.5).


    Artikel 6 – Zustandekommen des Mietvertrags


    6.1 VillaSud handelt ausschließlich als Vermittler; der Mietvertrag wird direkt zwischen dem Mieter und dem Vermieter geschlossen (§ 3 ANVR Art. 1).
    6.2 Der Mietvertrag kommt zustande, sobald VillaSud die Buchungsanfrage des Mieters erhalten und im Namen des Vermieters eine schriftliche Buchungsbestätigung ausgestellt hat (§ 3 ANVR Art. 2–3). 


    Artikel 7 – Zahlung, Preis und optionale Leistungen


    7.1 Der Vermieter bevollmächtigt VillaSud, im Namen des Vermieters Rechnungen auszustellen und Zahlungen zu vereinnahmen. Die Buchungsbestätigung gilt zugleich als Rechnung für den Mieter.
    7.2 Mietpreise gelten pro Woche, sofern nicht anders angegeben.
    7.3 Auf der Website und in der Buchungsbestätigung wird ein Gesamtpreis (All-in-Preis) angegeben. Dieser umfasst Miete, bezogene Betten bei Ankunft, Endreinigung und die Servicegebühr von VillaSud, sofern nicht anders vermerkt. Optionale Zusatzleistungen, Kaution und Kurtaxe sind ausgenommen.
    7.4 Optionale Zusatzleistungen (z. B. Poolheizung, Zwischenreinigung, Wäschewechsel, Klimaanlage, Kinderbett, Hochstuhl oder Haustier) können gegen Aufpreis und vorbehaltlich der Verfügbarkeit hinzugebucht werden.
    7.5 Die Kurtaxe wird in der Buchungsbestätigung gesondert ausgewiesen und beruht auf einer sorgfältigen Schätzung der vom Mieter zu zahlenden Beträge. VillaSud erhebt diese Steuer als Vermittler im Namen des Vermieters und führt sie an die zuständige Gemeinde ab. Änderungen aufgrund späterer Tarifänderungen oder Anpassungen der
    Personenzahl oder Aufenthaltsdauer werden nachträglich über die Kaution des Mieters verrechnet.
    7.6 Anzahlung: 35 % des Rechnungsbetrags sind innerhalb von 3 Tagen nach Bestätigung zu leisten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
    7.7 Restzahlung: spätestens 8 Wochen vor Mietbeginn.
    7.8 Bei Buchungen innerhalb von 8 Wochen vor Mietbeginn ist der Gesamtbetrag sofort, spätestens bis zum in der Buchungsbestätigung genannten Datum, fällig.
    7.9 Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, kann der Mietvertrag storniert werden; es gelten dann die Stornierungsbedingungen gemäß Artikel 9.
    7.10 Zugang zur Ferienvilla wird nur gewährt, wenn die vollständige Zahlung über die zugelassenen Zahlungsmethoden erfolgt ist. Bar-, Kreditkarten- und PayPal-Zahlungen sind nicht möglich.
    7.11 Zahlungen erfolgen in Euro, sofern der Mieter nicht ausdrücklich eine Zahlung in GBP oder USD wünscht. Solche Zahlungen werden über das WISE-Konto von VillaSud abgewickelt und unterliegen einer zusätzlichen Verwaltungsgebühr pro Buchung. Etwaige Wechselkursdifferenzen gehen zu Lasten des Mieters und werden über
    dasselbe Bankkonto ausgeglichen.
    7.12 Nach Zahlungseingang erhält der Mieter etwa zwei Wochen vor Anreise die Reiseunterlagen mit Adresse, Kontaktdaten des Hausverwalters und praktischen Informationen. 


    Artikel 8 – Identifikation und Compliance (Wwft)


    8.1 Gemäß dem niederländischen Gesetz zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Wwft) und dem internen Compliance-Verfahren von VillaSud gelten folgende Prüfungen:
    a. Bei jeder geschäftlichen Buchungsanfrage, bei der der Mieter im Namen oder im Auftrag eines Unternehmens oder einer juristischen Person handelt, führt VillaSud immer eine UBO-Prüfung (Ultimate Beneficial Owner) durch, um den wirtschaftlich Berechtigten festzustellen.
    b. Bei Buchungen mit einem Mietwert von 10 000 € pro Monat oder mehr ist VillaSud außerdem verpflichtet, eine Identitätsprüfung (ID-Check), eine PEP-Prüfung (Politically Exposed Person) sowie eine Sanktionsprüfung durchzuführen.
    8.2 Diese Prüfungen müssen abgeschlossen sein, bevor die Buchung bestätigt werden kann.
    8.3 Wenn eine UBO-Prüfung erforderlich ist, kann VillaSud pro Buchung eine Verwaltungsgebühr erheben, um die zusätzlichen Compliance-Kosten zu decken.


    Artikel 9 – Stornierung und Änderung durch den Mieter


    9.1 Bei Stornierung acht Wochen oder mehr vor Mietbeginn schuldet der Mieter 35 % des Rechnungsbetrags, ohne optionale Leistungen, Kaution und Kurtaxe.
    9.2 Bei Stornierung innerhalb von acht Wochen vor Mietbeginn oder bei vorzeitiger Abreise schuldet der Mieter 100 % des Rechnungsbetrags, ohne optionale Leistungen, Kaution und Kurtaxe.
    9.3 Möchte der Mieter den Mietzeitraum oder wesentliche Vertragsbestandteile ändern, ist die vorherige Zustimmung des Vermieters erforderlich. Wird diese nicht erteilt und der Mieter storniert stattdessen, gelten die Regeln nach 9.1 und 9.2.
    9.4 Ein Wechsel zu einer anderen Ferienvilla gilt als Stornierung der ursprünglichen Buchung und gleichzeitige neue Buchungsanfrage. Für die ursprüngliche Buchung gelten die Stornobedingungen gemäß 9.1 und 9.2. VillaSud erlässt dem Mieter die ursprüngliche Servicegebühr, um eine Doppelberechnung zu vermeiden.
    9.5 Eine Stornierung oder Änderung gilt auch für alle Mitreisenden.
    9.6 Erfolgt die Stornierung oder Änderung an einem Samstag, Sonntag oder niederländischen Feiertag, gilt sie als am nächsten Werktag eingegangen.
    9.7 Stornierungs- oder Änderungswünsche sind schriftlich an VillaSud zu richten, die den Antrag im Namen des Vermieters bearbeitet.
    9.8 Dem Mieter ist es nicht gestattet, die Ferienvilla unterzuvermieten oder Dritten anderweitig zur Verfügung zu stellen. 


    Artikel 10 – Versicherungen


    10.1 VillaSud empfiehlt dem Mieter und allen Mitreisenden den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Diese kann auf Wunsch über VillaSud bei „Ik kies zelf – ASR“ abgeschlossen werden. Dies ist nur für Mieter möglich, die in den Niederlanden, Belgien oder Deutschland wohnen. Für Einwohner Österreichs und der Schweiz kann
    VillaSud leider keine Reiserücktrittsversicherung abschließen.
    10.2 Wenn eine Versicherung besteht, können der Mieter und/oder die Mitreisenden die in Artikel 9 genannten Stornokosten gemäß den Versicherungsbedingungen geltend machen.
    10.3 Wird die Versicherung über VillaSud abgeschlossen, gilt die Buchungsbestätigung als Versicherungsnachweis.
    10.4 Die Versicherungssumme entspricht dem Gesamtpreis ohne optionale Leistungen, Kaution und Kurtaxe. Die Prämie wird auf der Rechnung ausgewiesen und enthält Versicherungssteuer und Policengebühren.
    10.5 Der Mieter muss bei Ankunft über eine gültige Privathaftpflichtversicherung verfügen, die Schäden an Dritten abdeckt.


    Artikel 11 – Haftung des Mieters und des Vermieters


    11.1 Der Mieter hat während des Aufenthalts eine allgemeine Sorgfaltspflicht für die Ferienvilla und muss sich wie ein ordentlicher Mieter verhalten.
    11.2 Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für alle Schäden oder Verluste, die während des Mietzeitraums durch den Mieter, Mitreisende, Gäste, Haustiere oder durch Dritte, die auf seine Veranlassung in der Ferienvilla wohnen oder sie nutzen, verursacht werden.
    11.3 Sonnenschirme und Windschutzvorrichtungen sind bei Wind, Abwesenheit oder bei der Abreise immer einzuklappen oder zu sichern, um Schäden zu vermeiden. Schäden, die durch Unterlassung entstehen, gehen zu Lasten des Mieters und können von der Kaution abgezogen werden.
    11.4 Wenn der Vermieter Schäden geltend macht, muss der Mieter diese zunächst an den Vermieter zahlen. Der Mieter kann den Schaden anschließend bei seiner Privathaftpflichtversicherung geltend machen. Nicht oder nicht vollständig gedeckte Schäden bleiben zu Lasten des Mieters.
    11.5 Verluste oder Diebstähle sind vom Mieter über seine eigene Reiseversicherung zu regulieren.
    11.6 Der Vermieter haftet nur für direkte Vermögensschäden, die dem Mieter infolge einer nachweislich zurechenbaren Pflichtverletzung bei der Erfüllung des Mietvertrags entstehen.
    11.7 Der Vermieter haftet nicht für Schäden, soweit der Mieter oder Mitreisende diese über eine Versicherung (z. B. Reise-, Rücktritts- oder Haftpflichtversicherung) ersetzt bekommen können.
    11.8 Der Vermieter haftet nicht für Schäden oder Kosten des Mieters oder Mitreisender im Zusammenhang mit beruflicher Tätigkeit oder für Unannehmlichkeiten durch fehlendes oder nicht funktionierendes WLAN, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
    11.9 Eine eventuell vorhandene Poolheizung gilt als Komforteinrichtung, nicht als wesentlicher Bestandteil des Mietvertrags. Die Wassertemperatur hängt von Witterung, Technik und Energieeinstellungen ab; der Vermieter kann keine bestimmte Temperatur garantieren.
    11.10 Die Gesamthaftung des Vermieters für Schäden, die dem Mieter oder Mitreisenden während des Aufenthalts entstehen, ist auf das Dreifache des in Rechnung gestellten Gesamtpreises (ohne optionale Leistungen, Kurtaxe und Kaution) begrenzt, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
    11.11 Eine vorzeitige Abreise ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters berechtigt den Mieter nicht zu Rückerstattung oder Schadensersatz.
    11.12 Übersteigt der vom Mieter verursachte Schaden die Kaution und wird dieser nicht (vollständig) durch seine Versicherung gedeckt, bleibt der Mieter für den Restbetrag haftbar. Der Vermieter oder VillaSud im Namen des Vermieters kann diesen Betrag vom Mieter einfordern und über die vom Mieter verwendete Zahlungsmethode einziehen oder verrechnen.


    Artikel 12 – Haftung von VillaSud


    12.1 VillaSud handelt ausschließlich als Vermittler zwischen Mieter und Vermieter. Der Mietvertrag wird direkt zwischen diesen Parteien geschlossen; VillaSud ist keine Vertragspartei.
    12.2 VillaSud haftet nur für direkte Schäden, die unmittelbar auf eine nachweislich zurechenbare Pflichtverletzung bei der Ausführung der Vermittlungsleistung zurückzuführen sind. Die Haftung ist in jedem Fall auf die vom Mieter an VillaSud gezahlte Vermittlungsgebühr der betreffenden Buchung begrenzt.
    12.3 VillaSud haftet nicht für:
    a. unrichtige oder unvollständige Informationen, die vom Mieter oder Vermieter bereitgestellt wurden;
    b. Schäden infolge höherer Gewalt gemäß Artikel 18;
    c. indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Verzögerungen;
    d. Ausfälle oder Störungen technischer Systeme oder Kommunikationsmittel außerhalb des Einflussbereichs von VillaSud.
    12.4 Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit von VillaSud oder ihrer leitenden Angestellten.


    Artikel 13 – Kaution


    13.1 Alle Vermieter verlangen vom Mieter eine Kaution als Sicherheit für eventuelle Schäden oder zusätzliche Kosten, wie z. B. zusätzliche Reinigung, Beschädigungen oder Überschreitung der maximalen Personenzahl. Die Höhe der Kaution ist in der Buchungsbestätigung angegeben.
    13.2 Die Kaution wird von VillaSud im Namen des Vermieters eingezogen und ausschließlich treuhänderisch verwaltet; VillaSud hat keine Verfügungsgewalt über deren Verwendung.
    13.3 VillaSud zahlt die Kaution auf erstes Verlangen an den Vermieter aus und darf sie an den Mieter erst nach Zustimmung des Vermieters zurückerstatten.
    13.4 Der Mieter ist verpflichtet, beim Auszug gemeinsam mit dem Vermieter oder Hausverwalter eine Abnahme (Check-out) durchzuführen, um den Zustand der Ferienvilla festzustellen. Ist eine gemeinsame Abnahme nicht möglich, muss der Mieter dies vorab mitteilen und am Abreisetag telefonisch mit dem Vermieter oder
    Hausverwalter bestätigen, dass die Übergabe ordnungsgemäß erfolgt ist. Diese Verifizierung erfolgt ausschließlich zwischen Mieter und Vermieter bzw. Hausverwalter; VillaSud ist daran nicht beteiligt. Erfolgt keine (physische oder telefonische) Abnahme, kann der Mieter keine Einwände gegen eventuelle Abzüge von der Kaution erheben.
    13.5 Nach Zustimmung des Vermieters erstattet VillaSud die Kaution so bald wie möglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen. Meldet der Vermieter innerhalb dieser Frist Schäden oder verweigert die Freigabe, kann VillaSud die Kaution bis zur Klärung einbehalten.
    13.6 Erteilt der Vermieter keine vollständige Freigabe, informiert VillaSud den Mieter im Namen des Vermieters. Die weitere Abwicklung erfolgt direkt zwischen Mieter und Vermieter bzw. Hausverwalter.


    Artikel 14 – An- und Abreise


    14.1 Der Hausverwalter handelt im Namen des Vermieters und organisiert Empfang (bzw. Schlüsselbox-Check-in), Schlüsselübergabe, Verwaltung und Abreise.
    14.2 Standard-Anreise: zwischen 16:00 und 19:00 Uhr; Abreise: vor 10:00 Uhr. Bei einigen Villen ist eine Anreise erst ab 17:00 Uhr möglich, wie in den Reiseunterlagen angegeben.
    14.3 Eine frühere Anreise als die in den Reiseunterlagen angegebene Zeit ist nur möglich, wenn der Mieter dies mit dem Vermieter oder Hausverwalter vereinbart hat. In vielen Fällen kann Gepäck nach Absprache bereits an der Ferienvilla abgestellt werden.
    14.4 Der Mieter muss den Vermieter oder Hausverwalter am Anreisetag mindestens zwei Stunden vor der geplanten Ankunft telefonisch kontaktieren, um die Ankunftszeit zu bestätigen.
    14.5 Eine Anreise nach 19:00 Uhr ist nur nach vorheriger Absprache möglich und kann mit Zusatzkosten verbunden sein. 


    Artikel 15 – Hausordnung und Nutzung


    15.1 Der Vermieter kann Hausregeln festlegen, um einen angenehmen, sicheren und komfortablen Aufenthalt zu gewährleisten. Der Mieter und die Mitreisenden sind verpflichtet, diese Regeln einzuhalten. Eine Kopie befindet sich in der Regel in der Ferienvilla oder wird bei Ankunft übergeben.
    15.2 In der Ferienvilla darf nicht geraucht werden; vorhandene Aschenbecher sind ausschließlich für den Außenbereich bestimmt.
    15.3 Die Endreinigung ist im Mietpreis enthalten, vorausgesetzt, die Ferienvilla wird ordentlich, besenrein und aufgeräumt hinterlassen, der Müll und leere Flaschen werden entsorgt und Grill, Geschirrspüler und Kühlschrank sind gereinigt.
    15.4 Haustiere sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters erlaubt, wie in der Buchungsbestätigung angegeben. Ohne Zustimmung wird eine pauschale Schadensgebühr von 150 € pro Haustier und Tag fällig. Haustiere sind in Schlafzimmern und Schwimmbädern verboten; Verunreinigungen im Garten müssen vom Mieter entfernt werden.
    15.5 Wird die Ferienvilla nicht in einem angemessenen Zustand hinterlassen, können der Vermieter oder der Hausverwalter zusätzliche Reinigungskosten mit der Kaution verrechnen.


    Artikel 16 – Kündigung des Mietvertrags


    16.1 Der Vermieter kann den Mietvertrag schriftlich oder per E-Mail mit sofortiger Wirkung kündigen und vom Mieter die unverzügliche Räumung der Ferienvilla verlangen, wenn:
    a. der Mieter seine Sorgfaltspflicht für die Ferienvilla erheblich verletzt;
    b. der Mieter mehr Personen und/oder Haustiere in der Ferienvilla unterbringt, als laut Mietvertrag erlaubt ist;
    c. der Mieter die Ferienvilla beschädigt;
    d. der Mieter erhebliche Belästigungen für Nachbarn oder Dritte verursacht; oder
    e. der Mieter anderweitig in erheblichem Maße gegen seine Verpflichtungen als ordentlicher Mieter verstößt.
    16.2 In diesen Fällen hat der Mieter keinen Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises und ist verpflichtet, dem Vermieter alle daraus entstehenden Schäden vollständig zu ersetzen.
    16.3 Kann der Vermieter die Ferienvilla infolge von Verkauf, höherer Gewalt oder sonstigen Umständen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen, nicht zur Verfügung stellen, ist er berechtigt, den Mietvertrag aufzulösen. Der Mieter erhält in diesem Fall die bereits gezahlten Beträge zurück, ohne Anspruch auf zusätzliche Entschädigung. Der Vermieter bemüht sich, dem Mieter eine möglichst gleichwertige Alternative für denselben oder einen anderen Zeitraum anzubieten.
    16.4 Der Vermieter kann sich bei der Ausübung der in diesem Artikel genannten Rechte und Pflichten von VillaSud vertreten lassen. VillaSud haftet nicht für die Entscheidung zur Kündigung oder deren Folgen.


    Artikel 17 – Schwimmbäder


    17.1 Schwimmbäder stehen in der Regel von Mitte Mai bis Ende September zur Verfügung. Außerhalb dieser Zeit kann das Schwimmbad geschlossen oder nicht nutzbar sein, ohne dass ein Anspruch auf Entschädigung besteht.
    17.2 Kinder unter 14 Jahren dürfen das Schwimmbad nur unter Aufsicht eines Erwachsenen benutzen. Sicherheitseinrichtungen ersetzen keine Aufsichtspflicht. Eltern müssen sicherstellen, dass kleine Kinder und Nichtschwimmer Schwimmhilfen tragen. Der Vermieter haftet nicht für Unfälle im oder am Schwimmbad, es sei denn,
    diese sind nachweislich auf fehlende Wartung oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen.
    17.3 Der Mieter muss bei Ankunft die Funktionsfähigkeit der Sicherheitsvorrichtung überprüfen und eventuelle Mängel unverzüglich dem Vermieter oder Hausverwalter melden. Unfälle, die durch Abschaltung oder unsachgemäße Nutzung der Sicherheitsvorrichtung entstehen, liegen vollständig im Verantwortungsbereich des Mieters.
    17.4 Der Mieter darf die technische Anlage des Schwimmbads (Pumpen, Filter, Heizung) nicht selbst bedienen oder verändern. Störungen oder Abweichungen (z. B. trübes Wasser, ausgefallene Pumpe oder Heizung) sind sofort dem Hausverwalter oder Vermieter zu melden, um Schäden oder Folgeschäden zu vermeiden.
    17.5 Schäden am Schwimmbad, an der Sicherheitsanlage oder an technischen Komponenten, die durch Fahrlässigkeit, unsachgemäßen Gebrauch oder verspätete Meldung verursacht werden, gehen zu Lasten des Mieters und können von VillaSud über die Kaution verrechnet werden.


    Artikel 18 – Höhere Gewalt


    18.1 Weder Vermieter noch Mieter haften für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Mietvertrag infolge höherer Gewalt.
    18.2 Als höhere Gewalt gelten alle Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs einer Partei liegen, wie Naturkatastrophen, Brände, Kriege, Pandemien, staatliche Maßnahmen, Streiks, Transportverzögerungen oder technische Ausfälle.
    18.3 Im Falle höherer Gewalt auf Seiten des Vermieters hat der Mieter Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Miete für den Zeitraum, in dem die Ferienvilla nicht genutzt werden kann, jedoch nicht auf zusätzliche Entschädigung. Der Vermieter bemüht sich, dem Mieter gegebenenfalls eine Ersatzunterkunft anzubieten.
    18.4 Kann der Mieter den Mietvertrag aufgrund höherer Gewalt nicht erfüllen, entscheidet der Vermieter von Fall zu Fall, ob eine (teilweise) Rückerstattung der Miete möglich ist. VillaSud kann die Kommunikation im Namen des Vermieters übernehmen, ist jedoch keine Vertragspartei.


    Artikel 19 – Beendigung des Vertrags


    19.1 Der Mieter kann den Mietvertrag nur gemäß Artikel 9 (Stornierung und Änderung) beenden.
    19.2 Der Vermieter kann in den Fällen des Artikels 16 kündigen.
    19.3 Im Falle einer Beendigung muss der Mieter die Ferienvilla unverzüglich räumen und in ordnungsgemäßem Zustand hinterlassen.
    19.4 Der Mieter hat keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Schadensersatz bei rechtmäßiger Kündigung durch den Vermieter.


    Artikel 20 – Beschwerden, anwendbares Recht und Streitigkeiten

    Beschwerden über die Ferienvilla
    20.1 Beschwerden über die Ferienvilla oder die Erfüllung des Mietvertrags sind vom Mieter innerhalb von 24 Stunden nach Auftreten dem Hausverwalter oder Vermieter zu melden, damit diese Gelegenheit haben, das Problem während des Aufenthalts zu beheben. Der Hausverwalter handelt im Namen des Vermieters und ist während des Aufenthalts der erste Ansprechpartner.
    20.2 Kann die Beschwerde vor Ort nicht gelöst werden, kann der Mieter sie innerhalb von zwei Wochen nach Ende des Aufenthalts schriftlich an VillaSud richten. VillaSud ist keine Vertragspartei des Mietvertrags, kann aber zwischen Mieter und Vermieter vermitteln, um eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. Diese Vermittlung begründet keine Haftung von VillaSud für etwaige Schäden.

    Beschwerden über VillaSud
    20.3 Beschwerden oder Ansprüche im Zusammenhang mit den Vermittlungs- oder Dienstleistungen von VillaSud sind ebenfalls innerhalb von zwei Wochen nach Ende des Aufenthalts schriftlich an VillaSud zu richten.


    Weitere Verfahren und Streitbeilegung
    20.4 Wird eine Beschwerde nicht zufriedenstellend gelöst, kann der Mieter oder Vermieter den Streitfall innerhalb von zwölf (12) Monaten nach der ursprünglichen Beschwerde der Reise-Schlichtungsstelle (Geschillencommissie Reizen),
    www.degeschillencommissie.nl, gemäß den ANVR-Buchungsbedingungen für einzelne Reisedienstleistungen (§ 3) vorlegen.
    20.5 Zu spät eingereichte Beschwerden werden nicht bearbeitet, es sei denn, der Mieter kann nachweisen, dass ihm die Verspätung nicht anzulasten ist. Wird eine Beschwerde als unbegründet festgestellt, kann der Vermieter angemessene Kosten geltend machen oder einen Teil der Kaution einbehalten.

    Anwendbares Recht
    20.6 Auf den Mietvertrag zwischen Mieter und Vermieter sowie auf diese Zusätzlichen Buchungsbedingungen findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung. Streitigkeiten werden vor dem zuständigen Gericht in den Niederlanden verhandelt, sofern zwingendes Recht des Wohnsitzstaates des Mieters nichts anderes vorsieht.


    Alle Rechte vorbehalten. Die Vervielfältigung oder Verbreitung dieser Bedingungen, ganz oder teilweise, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von VillaSud BV nicht gestattet.

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