USt-Aktuell
Am 1. April dieses Jahres hat die französische Regierung eine Erläuterung zur kürzlich eingeführten Anti-Airbnb-Gesetzgebung abgegeben. Dank dieser weiteren Erklärung ist nun klarer geworden, wann Vermieter unter die Regelungen dieser Mehrwertsteuergesetzgebung fallen und welche Auswirkungen dies auf Ihre Situation als Eigentümer/Vermieter haben kann.
Die französische Regierung möchte mit diesem Gesetz die Wettbewerbsbedingungen zwischen privater Ferienvermietung und Hotels angleichen. Villen, die hotelähnliche Dienstleistungen anbieten, werden steuerlich wie Hotelunterkünfte behandelt und sind somit mehrwertsteuerpflichtig.
Was bedeutet das für Sie?
Die Hauptregel war immer, dass bei möblierten Vermietungen keine Mehrwertsteuer auf die Miete erhoben wird.
Ab dem 1. Januar 2025 wird in bestimmten Fällen die Miete Ihrer Ferienvilla in Frankreich mit 10 % französischer Mehrwertsteuer (TVA) belastet. Diese Mehrwertsteuer müssen Sie als Eigentümer an die französische Steuerbehörde abführen.
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Keine Mehrwertsteuer:
Wenn Sie unter folgenden Bedingungen vermieten, fällt keine Mehrwertsteuer an:
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Mindestens 6 Nächte pro Mietperiode
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Die Wohnung wird sauber übergeben
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Alle Betten in der Wohnung sind bei Ankunft bezogen (mit Bettwäsche)
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Es gibt eine persönliche Begrüßung durch einen Verwalter
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Mehrwertsteuer fällig:
Wenn Sie neben den oben genannten Bedingungen auch die folgenden zwei para-hotelierischen Dienstleistungen anbieten, gilt Ihre Vermietung als mehrwertsteuerpflichtig. Beachten Sie, dass nur dann Mehrwertsteuer anfällt, wenn beide der folgenden Dienstleistungen angeboten werden:
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Zwischenreinigung
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Wechsel der Bettwäsche
Für Eigentümer, die keine Mehrwertsteuerpflicht haben möchten:
Wenn Sie als Vermieter nicht in den Bereich der Mehrwertsteuerpflicht fallen möchten, ist es wichtig, die Regeln bezüglich der para-hotelierischen Dienstleistungen strikt zu befolgen. Dies gilt auch für Ihren Verwalter.
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Wenn Sie bisher optional oder verpflichtend eine Zwischenreinigung inklusive Bettwäschewechsel angeboten haben, zählt dies als 2 para-hotelierische Dienstleistungen. Wenn Sie dies ändern möchten, lassen Sie es uns wissen – wir passen dann die Villa-Informationen und die Reiseunterlagen für die Gäste an.
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Wenn Sie bisher optional oder verpflichtend eine Zwischenreinigung ohne Bettwäschewechsel angeboten haben, zählt dies als 1 para-hotelierische Dienstleistung.
Für Eigentümer, die als Mehrwertsteuerpflichtige agieren:
Wenn Sie 3 der folgenden 4 hotelähnlichen Dienstleistungen anbieten, fallen Sie automatisch unter die para-hôtellerie-Regelung (10 % Mehrwertsteuer auf den Bruttomietbetrag):
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Persönliche Begrüßung
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Zwischenreinigung
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Wechsel der Bettwäsche
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Frühstücksservice
Hinweis: Seit dem 1. Januar fällt VillaSud nicht mehr unter die Reisebüroregelung (TOMS). Daher können wir ab sofort Mehrwertsteuer auf der Mietabrechnung angeben und diese an Sie weiterverrechnen, wenn Sie nicht in den Niederlanden ansässig sind. Dies kann für Sie als Vermieter von Vorteil sein, wenn Sie in den Bereich der Mehrwertsteuerpflicht fallen.
Sind Sie Mehrwertsteuerpflichtiger?
Geben Sie uns Ihre Mehrwertsteuernummer per E-Mail bekannt. Sie erhalten dann Ihre Mietabrechnung mit Mehrwertsteuer.
Mehrwertsteuerpflichtig oder nicht?
Die Entscheidung, ob Sie als Vermieter in den Bereich der Mehrwertsteuerpflicht fallen möchten, hängt von Ihrer individuellen Situation ab und liegt in Ihrer eigenen Verantwortung. Wir können Ihnen als VillaSud diesbezüglich keine inhaltliche Beratung anbieten.
Wichtig: Wenn Sie nicht in den Bereich der Mehrwertsteuerpflicht fallen möchten, müssen Sie die Regeln für hotelähnliche Dienstleistungen strikt einhalten. VillaSud übernimmt keine Verantwortung dafür. Sie führen Ihre Vermietungsaktivitäten auf eigene Rechnung und Risiko durch. Sollte die französische Steuerbehörde Sie für mehrwertsteuerpflichtig halten, liegt dies außerhalb des Einflussbereichs von VillaSud als Vermittler.
Haben Sie Zweifel, welche steuerlich günstigste Lösung für Sie ist?
Wenden Sie sich an einen Steuerberater, der mit der französischen Gesetzgebung vertraut ist. Wir haben gute Erfahrungen mit Albert Mulder gemacht, der viele unserer Vermieter in dieser Hinsicht unterstützt.
Mehrwertsteuerpflichtige und anwendbarer Mehrwertsteuersatz:
| Unternehmenssitz | Mehrwertsteuerpflichtig und Mehrwertsteuernummer bekannt? | Anwendung durch VillaSud |
|---|---|---|
| Niederlande | ✅ Ja | ➤ 21 % niederländische Mehrwertsteuer auf Vermittlungsgebühren |
| Außerhalb der Niederlande | ✅ Ja | ➤ Mehrwertsteuer wird an den Empfänger weiterverrechnet (0 %) |
| Alle Standorte (einschließlich NL) | ❌ Nein / Mehrwertsteuernummer unbekannt oder nicht angegeben | ➤ VillaSud berechnet 20 % französische Mehrwertsteuer (TVA) |
Haftungsausschluss:
Wir möchten darauf hinweisen, dass das oben Genannte nicht als Steuerberatung betrachtet werden sollte. Sie sollten Ihre persönliche Situation von einem Experten prüfen lassen, um die steuerlich günstigste Methode für Ihre Steuererklärung zu wählen.
Für weitere Informationen können Sie sich per E-Mail an Herrn Albert Mulder (Rechtsanwalt in Frankreich) wenden: a.mulder@soldrivium.fr.